Das Lied „Baby Shark“ ist kein Plagiat, schlussfolgert der Oberste Gerichtshof Südkoreas

Ein New Yorker Komponist, der behauptete, der Autor des Rhythmus und der Basslinie des berühmten, von einem traditionellen Lied adaptierten Stücks zu sein, wurde erneut entlassen.
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Es ist eines der bekanntesten Lieder im Internet. Das Kinderlied „Baby Shark“ ist kein Plagiat, entschied Südkoreas Oberster Gerichtshof am Donnerstag, 14. August. Damit bestätigte er die Entscheidung eines Untergerichts, das die Klage gegen einen amerikanischen Komponisten abgewiesen hatte.
2019 reichte der New Yorker Johnny Only in Seoul Klage ein. Er behauptete, das südkoreanische Bildungs-Startup SmartStudy habe Elemente eines seiner 2011 erschienenen Songs, „Baby Shark Song“ , kopiert, darunter Basslinie und Rhythmus. Er forderte eine Entschädigung von 30 Millionen Won (rund 18.500 Euro). SmartStudy, heute bekannt als The Pinkfong Company, entgegnete, dass es sich bei seiner Version um eine Adaption eines traditionellen nordamerikanischen Kinderliedes handele, das nicht urheberrechtlich geschützt sei.
Mit dem eingängigen Text „Baby Shark doo doo doo“ ist das Video „Baby Shark Dance“ mit über 16 Milliarden Aufrufen das meistgesehene in der Geschichte der Videoplattform YouTube . Das sind etwa doppelt so viele wie „ Despacito “ von Luis Fonci oder das Kinderlied „ Wheels on the Bus “.
Francetvinfo